Rücknahme von Elektro(alt)geräten beauftragen
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die
nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro-
und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen
Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten
sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:
Besitzer
von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen
daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und
gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese
Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und
Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und
3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von
anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung
vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können
Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die
getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine
durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt
ausgestaltet:
2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:
Sie
können Ihre Altgeräte auch an unser Versandlager in 04758 Oschatz
schicken oder in unseren RHG-Märkten vor Ort abgeben. Eine Übersicht der
Standorte finden Sie hier.
Zu unseren Märkten
Bitte legen Sie einen Beleg aus Ihren Rechnungsdokumenten bei.
RHG- Onlinehandels GmbH
Abtl. Altgeräte-Entsorgung RHG-Gruppe
Theodor-Körner Str. 6
04758 Oschatz
Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register unter WEEE-Reg.-ID: 27706953 eingetragen.
Besitzer
von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte zudem bei
den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei
den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
3. Hinweis zum Datenschutz
Auf
zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible
personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die
nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.
Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten
eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von
Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf
folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien
als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir
als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich
an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den
Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit
Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je
Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich
Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen
Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist
nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel
ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück,
die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder
geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag
zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG
eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der
Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke
abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse oder in einem unserer Standorte.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien
können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen
abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich –
rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie
haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr-
zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage
der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns
zurück.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.