- Artikel-Nr.: 2002335
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
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H-Sätze | H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. H315: Verursacht Hautreizungen. | ||||
P-Sätze | P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P362: Kontaminierte Kleidung ausziehen. P352: Mit viel Wasser / … waschen. P351: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P340: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P338: Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P332: Bei Hautreizung: P313: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P310: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P305: Bei Kontakt mit den Augen: P304: Bei Einatmen: P302: Bei Berührung mit der Haut: P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |