- Artikel-Nr.: 353932
Einordnung nach CLP-Verordnung
P-Sätze | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P262: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P312: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |