Kontaktkleber hell Bindall SB 28g
- Artikel-Nr.: 53351
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
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H-Sätze | H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||||||
EUH-Sätze | EUH018: Kann bei Verwendung explosionsfähige / entzündbare Dampf /Luft-Gemische bilden. EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. | ||||||
P-Sätze | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P235: Kühl halten. P240: Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241: Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuchtung / … verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P242: Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243: Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P264: Nach Gebrauch … gründlich waschen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301: Bei Verschlucken: P303: Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): P304: Bei Einatmen: P305: Bei Kontakt mit den Augen: P312: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P313: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P315: Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P332: Bei Hautreizung: P337: Bei anhaltender Augenreizung: P338: Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P340: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P351: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P353: Haut mit Wasser abwaschen / duschen. P361: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P370: Bei Brand: P378: … zum Löschen verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P405: Unter Verschluss aufbewahren. |